Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baueingabeverordnung
Abschnitt:
II. Bauanzeigeverfahren
Inhalt:
2. Abschnitt
Bauanzeigeverfahren
Bauanzeigeverfahren
Paragraf:
009
Kurztext:
Elektronische Einbringung
Text:
(1) Die elektronische Einbringung hat in der von der Behörde gemäß § 13 Abs. 2 und 5 sowie § 42 Abs. 1a AVG kundgemachten Form zu erfolgen.
(2) Bei elektronischer Einbringung sind der Bauantrag und die Unterlagen gemäß § 1 Abs. 3 als PDF-Datei zu übermitteln.
(2) Bei elektronischer Einbringung sind der Bauantrag und die Unterlagen gemäß § 1 Abs. 3 als PDF-Datei zu übermitteln.
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