Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baubemessungsverordnung
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Paragraf:
003
Kurztext:
Bauflächenzahl
Text:
Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:
Bauflächenzahl = 100 x überbaute Fläche
Nettogrundfläche
(BFZ = 100 ÜBF
NGF)
Bauflächenzahl = 100 x überbaute Fläche
Nettogrundfläche
(BFZ = 100 ÜBF
NGF)
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