Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung
Abschnitt:
II. Flächenwidmungsplan
Inhalt:
2. Abschnitt
Flächenwidmungsplan
Flächenwidmungsplan
Paragraf:
007
Kurztext:
Übermittlung an die Landesregierung
Text:
(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Flächenwidmungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die dem Flächenwidmungsplan zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 5) elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die dem Flächenwidmungsplan zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 5) elektronisch zu übermitteln.
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