Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Anhang 1 - Biogasanlagen
Inhalt:
Anhang 1
Biogasanlagen
Biogasanlagen
Paragraf:
017
Kurztext:
Kondensatabscheider
Text:
Schächte von Kondensatabscheidern müssen eine Entlüftungsleitung
mit einem Durchmesser von mindestens DN 100 ins Freie aufweisen.
Diese Entlüftungsleitung muss mindestens 3 m über Niveau enden. Das
Innere des Kondensatschachtes gilt als Zone 1, der Bereich von 1 m
um die Mündung der Entlüftungsleitung als Zone 2.
mit einem Durchmesser von mindestens DN 100 ins Freie aufweisen.
Diese Entlüftungsleitung muss mindestens 3 m über Niveau enden. Das
Innere des Kondensatschachtes gilt als Zone 1, der Bereich von 1 m
um die Mündung der Entlüftungsleitung als Zone 2.
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