Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Anhang 1 - Biogasanlagen
Inhalt:
Anhang 1
Biogasanlagen
Biogasanlagen
Paragraf:
015
Kurztext:
Verdichter für Biogas
Text:
Der Aufstellungsraum von Verdichtern ist mit einer ständig
wirksamen Querdurchlüftung auszustatten. Der Raum gilt bei
natürlicher Lüftung als Zone 1, bei einer ständig wirksamen
mechanischen Lüftung (mindestens 5-facher Luftwechsel) als Zone 2.
Beim Einsatz von Gaswarngeräten mit automatischer Auslösung von
Notfunktionen kann auf die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche
verzichtet werden.
wirksamen Querdurchlüftung auszustatten. Der Raum gilt bei
natürlicher Lüftung als Zone 1, bei einer ständig wirksamen
mechanischen Lüftung (mindestens 5-facher Luftwechsel) als Zone 2.
Beim Einsatz von Gaswarngeräten mit automatischer Auslösung von
Notfunktionen kann auf die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche
verzichtet werden.
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