Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund der §§ 4, 18 Abs. 3 und 5, 19 Abs. 2, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4 und 5, 26 Abs. 3 und 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:
Paragraf:
014
Kurztext:
Überprüfungseinrichtungen
Text:
Die Ermächtigten gemäß § 9 haben zumindest über folgende
Messgeräte und Einrichtungen zur Abnahme und Überprüfung von
gasversorgten Feuerungsanlagen, erdgasversorgten Heizungsanlagen und
sonstigen Gasanlagen zu verfügen:
1. Gasprüfgeräte:
Diese müssen der Gruppe 4 - Gaskonzentrations-Messgeräte zur
Bestimmung von Leckagen an Inneninstallationsleitungen bzw.
freiverlegten Leitungsteilen der ÖVGW-Richtlinie G 103
"Gasspürgeräte", Ausgabe Februar 2001, entsprechen;
2. Abgasmessgeräte:
Elektronische Abgasanalysegeräte.
Messgeräte und Einrichtungen zur Abnahme und Überprüfung von
gasversorgten Feuerungsanlagen, erdgasversorgten Heizungsanlagen und
sonstigen Gasanlagen zu verfügen:
1. Gasprüfgeräte:
Diese müssen der Gruppe 4 - Gaskonzentrations-Messgeräte zur
Bestimmung von Leckagen an Inneninstallationsleitungen bzw.
freiverlegten Leitungsteilen der ÖVGW-Richtlinie G 103
"Gasspürgeräte", Ausgabe Februar 2001, entsprechen;
2. Abgasmessgeräte:
Elektronische Abgasanalysegeräte.
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