Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt:
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
Inhalt:
X. ABSCHNITT
ERRICHTUNG, WESENTLICHE ÄNDERUNG UND BETRIEB VON LAGERSTÄTTEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE UND BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN
ERRICHTUNG, WESENTLICHE ÄNDERUNG UND BETRIEB VON LAGERSTÄTTEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE UND BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN
Paragraf:
040
Kurztext:
Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen
Text:
(1) Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von
Lagerstätten für feste Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten muss
unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze dieses
Landesgesetzes (§ 1) erfolgen.
(2) § 18 Abs. 2 bis 6 ist sinngemäß für Lagerstätten für feste
Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten anzuwenden; durch Verordnung
können insbesondere auch höchstzulässige Lagermengen fester
Brennstoffe und brennbarer Flüssigkeiten festgelegt werden.
Lagerstätten für feste Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten muss
unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze dieses
Landesgesetzes (§ 1) erfolgen.
(2) § 18 Abs. 2 bis 6 ist sinngemäß für Lagerstätten für feste
Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten anzuwenden; durch Verordnung
können insbesondere auch höchstzulässige Lagermengen fester
Brennstoffe und brennbarer Flüssigkeiten festgelegt werden.
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