Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt:
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
Inhalt:
IV. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH DER EMISSIONEN VON KLEINFEUERSTÄTTEN
Paragraf:
012
Kurztext:
Allgemeine Bestimmungen
Text:
(1) Kleinfeuerstätten und wesentliche Bauteile von Kleinfeuerstätten, ausgenommen stationäre Verbrennungsmotoren, dürfen nur in Verkehr gebracht oder errichtet werden, wenn

1. sie die Emissionsgrenzwerte der Anlage 1, bei Bauteilen in Kombination mit dem in der technischen Dokumentation (§ 15) angegebenen Kessel oder Brenner, nicht überschreiten,

2. sie die Wirkungsgrade der Anlage 2, bei Bauteilen in Kombination mit dem in der technischen Dokumentation (§ 15) angegebenen Kessel oder Brenner, jedenfalls erreichen,

3. ihnen eine deutschsprachige technische Dokumentation (§ 15) beigegeben worden ist und

4. an der Feuerstätte ein Typenschild (§ 16) angebracht worden ist.

(Anm: LGBl.Nr. 58/2014)

(2) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 119/2020)

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH