Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Abschnitt:
III. Altstadterhaltungsfonds
Inhalt:
3. Abschnitt - Altstadterhaltungsfonds
Paragraf:
022
Kurztext:
Förderungsrichtlinien
Text:
Im übrigen hat die Behandlung der einzelnen
Förderungsfälle das Kuratorium des Fonds nähere Richtlinien
aufzustellen, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der
Landesregierung und des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom
Standpunkt der Gesetzmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit bedürfen.
Förderungsfälle das Kuratorium des Fonds nähere Richtlinien
aufzustellen, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der
Landesregierung und des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom
Standpunkt der Gesetzmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit bedürfen.
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