Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Altstadterhaltungsverordnung 1982
Abschnitt:
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
Inhalt:
Paragraf:
013
Kurztext:
Bauliche Anlagen sonstiger Art
Text:
Von den vorstehenden Bestimmungen nicht erfaßte bauliche
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH