Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Gleichwertigkeit
Text:
Sicherheitstechnische Vorschriften eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten als
gleichwertig, wenn sie den gleichen Schutz der Interessen nach
§ 3 Abs 1 sicherstellen.
Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten als
gleichwertig, wenn sie den gleichen Schutz der Interessen nach
§ 3 Abs 1 sicherstellen.
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