Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Anwendungsbereich, Ziel des Gesetzes
Text:
(1) Dieses Gesetz regelt die sicherheitstechnischen Belange von
Gasanlagen mit dem Ziel, das Leben und die Gesundheit von
Menschen zu schützen, sowie Beschädigungen von Sachen zu
vermeiden.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
1. Gasanlagen als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen;
2. Gasanlagen, die dem Betrieb von Eisenbahnen, der Luftfahrt
oder der Schifffahrt oder des Bergbaues dienen; und
3. Gasanlagen im Bereich des Kraftfahrwesens.
Im Übrigen ist der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes
auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes beschränkt.
Gasanlagen mit dem Ziel, das Leben und die Gesundheit von
Menschen zu schützen, sowie Beschädigungen von Sachen zu
vermeiden.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
1. Gasanlagen als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen;
2. Gasanlagen, die dem Betrieb von Eisenbahnen, der Luftfahrt
oder der Schifffahrt oder des Bergbaues dienen; und
3. Gasanlagen im Bereich des Kraftfahrwesens.
Im Übrigen ist der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes
auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes beschränkt.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH