Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Aufgabenkonzentration auf Amtsebene
Text:
Die Durchführung der Verfahren zur Bewilligung, Genehmigung udgl
von Anlagenprojekten ist innerhalb der Geschäftsapparate der
zuständigen Behörden so weit wie möglich und zweckmäßig
organisatorisch zusammenzufassen.
von Anlagenprojekten ist innerhalb der Geschäftsapparate der
zuständigen Behörden so weit wie möglich und zweckmäßig
organisatorisch zusammenzufassen.
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