Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 12 Abs. 1 und 4 des Bebauungsgrundlagengesetzes, LGBl Nr 69/1968, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
003
Kurztext:
§ 3
Text:
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung
folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Salzburger Landesregierung vom 31. Jänner 1986 über Bauten ohne
Bauplatzerklärung, LGBl Nr 27, außer Kraft.
folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Salzburger Landesregierung vom 31. Jänner 1986 über Bauten ohne
Bauplatzerklärung, LGBl Nr 27, außer Kraft.
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