Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
§ 1
Text:
Ein Ansuchen um eine Bauplatzerklärung oder um die
baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf
ein Zweitwohnungsgebiet (§ 30 Abs 1 Z 9 ROG 2009) bezieht, ist
- unbeschadet der nach den sonstigen Rechtsvorschriften
geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das Vorhaben keinen
Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung als
Zweitwohnungsgebiet die Voraussetzung darstellt
(Zweitwohnungsvorhaben), mit nachstehenden Unterlagen
auszustatten.
baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf
ein Zweitwohnungsgebiet (§ 30 Abs 1 Z 9 ROG 2009) bezieht, ist
- unbeschadet der nach den sonstigen Rechtsvorschriften
geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das Vorhaben keinen
Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung als
Zweitwohnungsgebiet die Voraussetzung darstellt
(Zweitwohnungsvorhaben), mit nachstehenden Unterlagen
auszustatten.
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