Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroßbetrieben
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
§ 1
Text:
Ein Ansuchen um eine Bauplatzerklärung oder um die
baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf
ein Gebiet für Handelsgroßbetriebe „(§ 30 Abs 1 Z 10 ROG 2009)
bezieht, ist - unbeschadet der nach den sonstigen
Rechtsvorschriften geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das
Vorhaben keinen Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung
als Gebiet für Einkaufszentren die Voraussetzung darstellt, mit
nachstehenden Unterlagen auszustatten.
baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf
ein Gebiet für Handelsgroßbetriebe „(§ 30 Abs 1 Z 10 ROG 2009)
bezieht, ist - unbeschadet der nach den sonstigen
Rechtsvorschriften geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das
Vorhaben keinen Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung
als Gebiet für Einkaufszentren die Voraussetzung darstellt, mit
nachstehenden Unterlagen auszustatten.
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