Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
002
Kurztext:
§ 2
Text:
(1) Dem Ansuchen um eine Bauplatzerklärung hat der
Bauplatzwerber seine ausdrückliche Erklärung anzuschließen, daß
auf dem geplanten Bauplatz kein Beherbergungsgroßbetrieb
errichtet wird.
(2) In der Bauplatzerklärung hat die Baubehörde auf die
Unzulässigkeit der Errichtung eines Beherbergungsgroßbetriebes
hinzuweisen.
Bauplatzwerber seine ausdrückliche Erklärung anzuschließen, daß
auf dem geplanten Bauplatz kein Beherbergungsgroßbetrieb
errichtet wird.
(2) In der Bauplatzerklärung hat die Baubehörde auf die
Unzulässigkeit der Errichtung eines Beherbergungsgroßbetriebes
hinzuweisen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH