Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bebauungsgrundlagengesetz
Abschnitt:
VI. Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung
Inhalt:
6. Abschnitt - Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung von
Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften
Paragraf:
028
Kurztext:
Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung
Text:
(org. Titel: Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.
(2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom
Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3,
§ 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.
(2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom
Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3,
§ 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.
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