Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
IPPC-Anlagengesetz
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Paragraf:
014
Kurztext:
Übergangsbestimmung
Text:
Bestehende Anlagen, die vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden, müssen bis spätestens 31. Oktober 2007 den Anforderungen des § 5 entsprechen. Als bestehende Anlagen gelten solche,

a) die vor dem Ablauf des 31. Oktober 1999 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften rechtskräftig genehmigt worden sind, oder

b) hinsichtlich der am 31. Oktober 1999 ein Genehmigungsverfahren nach den damals geltenden Rechtsvorschriften anhängig gewesen ist, wenn diese Anlagen bis spätestens 31. Oktober 2000 in Betrieb genommen worden sind.
Mach's einfach

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr
Baumarkt Vogl

© 2024 Vogl Baumarkt GmbH