Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Leistungspunkte
Text:
Je nach Leistung der Photovoltaikanlage sind folgende Punkte anzurechnen:
1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp
5 Punkte;
2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp
10 Punkte
1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp
5 Punkte;
2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp
10 Punkte
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