Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Schutzraumverordnung
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 64 Abs. 2 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970, wird verordnet:
Auf Grund des § 64 Abs. 2 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970, wird verordnet:
Paragraf:
010
Kurztext:
Nachweis der vorschriftsmäßigen Ausführung
Text:
§ 10. Der Baubewilligungswerber hat anläßlich der Schlußüberprüfung
durch Atteste der ausführenden gewerberechtlich befugten Unternehmen
nachzuweisen, daß der Schutzraum den Vorschriften dieser Verordnung
bzw. im Falle des § 3 Abs. 6 den Erkenntnissen der Wissenschaften und
Praxis entspricht.
durch Atteste der ausführenden gewerberechtlich befugten Unternehmen
nachzuweisen, daß der Schutzraum den Vorschriften dieser Verordnung
bzw. im Falle des § 3 Abs. 6 den Erkenntnissen der Wissenschaften und
Praxis entspricht.
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