Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
Paragraf:
012d
Kurztext:
Freier Warenverkehr
Text:
Das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Bauprodukten, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, darf nicht unter Berufung auf die Ökodesign-Anforderungen betreffend die in Anhang I Teil 1 der Ökodesign-RL genannten Ökodesign-Parameter untersagt, beschränkt oder behindert werden, wenn
1. das Bauprodukt der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht oder
2. für bestimmte Parameter keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt sind.
1. das Bauprodukt der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht oder
2. für bestimmte Parameter keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt sind.
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