Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
Abschnitt:
4. Überwachung von Hausinstallationen
Inhalt:
4. Abschnitt
Überwachung von Hausinstallationen
Überwachung von Hausinstallationen
Paragraf:
044c
Kurztext:
*) Berichtspflicht
Text:
Die Baubehörde hat zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2020/2184 der Landesregierung jedenfalls Informationen zu übermitteln betreffend die Ergebnisse der von den Verfügungsberechtigen der betroffenen prioritären Örtlichkeiten nach § 44a durchgeführten Überwachungen sowie Kurzinformationen zu den nach §§ 20 Abs. 4 und 44a Abs. 5 getroffenen Maßnahmen, einschließlich Informationen über die Art der Maßnahmen und die erzielten Fortschritte in Bezug auf den Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden Hausinstallationen.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2024
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2024
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