Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Geruchsimmissionsverordnung 2023
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
005
Kurztext:
Darstellung der Geruchszonen
Text:
Die Darstellung der Geruchszonen im Entwicklungsplan des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie im Flächenwidmungsplan hat unter Zugrundelegung des Mischgeruchskriteriums zu erfolgen, wobei die in § 27 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes festgelegten Beurteilungswerte an Jahresgeruchsstunden dann eingehalten werden, wenn folgende Gleichung gilt:
hi ..........einzelne berechnete Häufigkeiten (Jahresgeruchsstunden) je Geruchsart
Bi. .. .. .. .. .. Beurteilungsmaße gemäß § 27 Abs. 1 oder 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes
hi ..........einzelne berechnete Häufigkeiten (Jahresgeruchsstunden) je Geruchsart
Bi. .. .. .. .. .. Beurteilungsmaße gemäß § 27 Abs. 1 oder 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes
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