Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Geruchsimmissionsverordnung 2023
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Ziele und Grundsätze
Text:
(1) Ziel dieser Verordnung ist die Minimierung von Konflikten zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnnutzungen sowie die Berücksichtigung der Entwicklungsbedürfnisse bestehender Tierhaltungsbetriebe durch eine vorausschauende Raumplanung.
(2) Die Festlegung einer Methodik zur Ermittlung von Geruchszonen, die im Entwicklungsplan und im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen sind, Vorgaben zur Darstellung und Ausweisung der Geruchszonen sowie die Festlegung von Methodik und Grundlagen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit Tierhaltungsbetrieben dienen der Umsetzung der in Abs. 1 genannten Ziele.
(2) Die Festlegung einer Methodik zur Ermittlung von Geruchszonen, die im Entwicklungsplan und im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen sind, Vorgaben zur Darstellung und Ausweisung der Geruchszonen sowie die Festlegung von Methodik und Grundlagen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit Tierhaltungsbetrieben dienen der Umsetzung der in Abs. 1 genannten Ziele.
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