Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:
Brandschutzeinrichtungen
Paragraf:
012
Kurztext:
Campingplätze
Text:
(1) Auf Campingplätzen ist pro 1000 m² Campingfläche ein tragbarer Feuerlöscher bereitzustellen.
(2) Auf Campingplätzen von mehr als 1000 m² Stellfläche ist eine Löschwasserentnahmestelle mit einer Löschwasserrate von 800 l/min für die Dauer von 90 Minuten vorzusehen. Die Löschwasserstelle darf eine maximale Entfernung von 200 m vom Campingplatz aufweisen.
(2) Auf Campingplätzen von mehr als 1000 m² Stellfläche ist eine Löschwasserentnahmestelle mit einer Löschwasserrate von 800 l/min für die Dauer von 90 Minuten vorzusehen. Die Löschwasserstelle darf eine maximale Entfernung von 200 m vom Campingplatz aufweisen.
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