Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2016
Abschnitt:
8. Abschnitt
Inhalt:
Wasser für den menschlichen Gebrauch
Paragraf:
028c
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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