Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bebauungsgrundlagengesetz
Abschnitt:
II. Bauplatzerklärung
Inhalt:
2. Abschnitt - Bauplatzerklärung
Paragraf:
018
Kurztext:
Verkehrsflächen in Bezug auf Grundabtretung
Text:
(org. Titel: Verkehrsflächen, auf die sich die Grundabtretung und Kostenersätze beziehen)
Die Bestimmungen der §§ 15 bis 17 beziehen sich nur auf
öffentliche Verkehrsflächen, die nicht für Bundesstraßen oder dem
öffentlichen Verkehr dienende Privatstraßen vorgesehen sind, und
zwar unabhängig davon, wie die öffentliche Verkehrsfläche, für
die die abzutretende Grundfläche verwendet wird, nach den
bezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften rechtlich zu
beurteilen ist.
Die Bestimmungen der §§ 15 bis 17 beziehen sich nur auf
öffentliche Verkehrsflächen, die nicht für Bundesstraßen oder dem
öffentlichen Verkehr dienende Privatstraßen vorgesehen sind, und
zwar unabhängig davon, wie die öffentliche Verkehrsfläche, für
die die abzutretende Grundfläche verwendet wird, nach den
bezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften rechtlich zu
beurteilen ist.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH