Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
Paragraf:
014
Kurztext:
Entstehung d. Abgabenanspruchs, Anzeigeverpflicht*
Text:
(1) Abgabenzeitraum ist das Kalenderjahr. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Die Entstehung ist von den Abgabenschuldnern der Abgabenbehörde bis zum 15. Februar des Folgejahres anzuzeigen (§ 120a BAO).


(2) Ändert sich während eines Kalenderjahres die Person des Abgabenschuldners, hat jeder Abgabenschuldner/jede Abgabenschuldnerin die Entstehung eines Abgabenanspruchs gemäß Abs 1 anzuzeigen und die Abgabe nach Anzahl der jeweils ihn/sie betreffenden vollen Kalenderwochen ohne Wohnsitz zu entrichten.


(3) Die Landesregierung ist ermächtigt, Form, Inhalt und Art der Übermittlung einer Abgabenerklärung durch Verordnung näher zu regeln.

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