Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
Paragraf:
013
Kurztext:
Höhe der Abgabe
Text:
(1) Der Abgabensatz ist durch Verordnung der Gemeindevertretung festzulegen. Dabei ist auf den Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde Bedacht zu nehmen. Der Abgabensatz kann für bestimmte Teile des Gemeindegebietes in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden, wenn sich die für die Festsetzung maßgeblichen Umstände innerhalb der Gemeinde erheblich unterscheiden.
(2) Die Höhe der Abgabe darf im Kalenderjahr nicht überschreiten:
für Wohnungen mit einer Nutzfläche
Höchstbetrag
für Neubauwohnungen
für sonstige Wohnungen
bis 40 m²
800 €
400 €
> 40 bis 70 m²
1.400 €
700 €
> 70 bis 100 m²
2.000 €
1.000 €
> 100 bis 130 m²
2.600 €
1.300 €
> 130 bis 160 m²
3.200 €
1.600 €
> 160 bis 190 m²
3.800 €
1.900 €
> 190 bis 220 m²
4.400 €
2.200 €
> 220 m²
5.000 €
2.500 €
(3) Als Neubauwohnungen gelten Wohnungen, bei denen die Anzeige über die Vollendung der baulichen Errichtung noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.