Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:
Kommunalabgabe Zweitwohnsitz
Paragraf:
004
Kurztext:
Ausnahmen
Text:
Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind jedenfalls:
1. Wohnungen, die auch als Hauptwohnsitz oder überwiegend für Zwecke gemäß § 5 Z 17 lit a sublit bb bis ff ROG 2009 verwendet werden, wobei Eigennutzungen von Apartments in Beherbergungsbetrieben oder Verfügungsrechte über Wohnungen, Wohneinheiten oder Wohnräume, die über einen typischen Beherbergungsvertrag hinausgehen, die Annahme einer touristischen Beherbergung ausschließen;
2. Wohnungen gemäß § 31 Abs 2 Z 1 ROG 2009.
1. Wohnungen, die auch als Hauptwohnsitz oder überwiegend für Zwecke gemäß § 5 Z 17 lit a sublit bb bis ff ROG 2009 verwendet werden, wobei Eigennutzungen von Apartments in Beherbergungsbetrieben oder Verfügungsrechte über Wohnungen, Wohneinheiten oder Wohnräume, die über einen typischen Beherbergungsvertrag hinausgehen, die Annahme einer touristischen Beherbergung ausschließen;
2. Wohnungen gemäß § 31 Abs 2 Z 1 ROG 2009.
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