Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Abschnitt:
5. Hauptstück - 3. Abschnitt
Inhalt:
3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
Paragraf:
030
Kurztext:
Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten*
Text:
*der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3 in anzeigepflichtiger Menge dürfen nur nach den Bestimmungen des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) gelagert werden.
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3 in anzeigepflichtiger Menge dürfen nur nach den Bestimmungen des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) gelagert werden.
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