Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagenverordnung
Abschnitt:
6. Abschnitt
Inhalt:
Schlussbestimmungen
Paragraf:
23
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung betreffend Durchführungsbestimmungen zum Luftreinhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 26/1981, 66/1984, 17/1988, 31/1988, 92/1993, 15/1994, 106/2001 und 47/2013 außer Kraft, soweit sie als Landesrecht in Geltung steht.
(2) Feuerungsanlagen, die vor dem in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt errichtet worden sind und für die bisher noch keine Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung gemäß § 9 der Verordnung betreffend Durchführungsbestimmungen zum Luftreinhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 26/1981, zuletzt idF. 47/2013, bestanden hat, sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung einer Überprüfung zu unterziehen.
(3) Für Feuerungsanlagen, für die bereits bisher eine wiederkehrende Überprüfung gemäß § 9 bzw. regelmäßige Inspektion gemäß § 9a der Verordnung betreffend Durchführungsbestimmungen zum Luftreinhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 26/1981, zuletzt idF. 47/2013, erforderlich war, berechnet sich die Frist für die nächste Überprüfung bzw. Inspektion, ab demjenigen Jahr, in welchem die letzte Überprüfung bzw. Inspektion nach den Rechtsvorschriften durchzuführen war.
(4) Die Anforderungen an Brennstoffe und Brennstofflager gemäß den §§ 12 und 13 gelten für die ab Inkrafttreten der Verordnung gemäß Abs. 1 neu angelieferten bzw. eingelagerten Brennstoffe.
(5) § 3 Z 3 (ausgenommen Warmwasserbereitung mit festen Brennstoffen) und Z 5 treten mit Ablauf 26.09.2015 außer Kraft. Bestimmungen im Sinne der EU Verordnungen Nr. 813/2013 und 814/2013 jeweils Anhang II gelten diesbezüglich ab diesem Zeitpunkt.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH