Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagenverordnung
Abschnitt:
5. Abschnitt
Inhalt:
Überprüfungen von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken im Betrieb
Paragraf:
20
Kurztext:
Unabhängiges Kontrollsystem
Text:
(1) Die Daten des Inspektionsberichtes iSd § 19 Abs. 5 sind von den Prüforganen nach § 24 K-HeizG automationsunterstützt zu verarbeiten und der Landesregierung (www.ktn.gv.at) zu übermitteln.
(2) Die Landesregierung hat eine Stichprobe mindestens eines statistisch signifikanten Prozentanteils aller jährlich ausgestellten Inspektionsberichte einer Überprüfung zu unterziehen.
(2) Die Landesregierung hat eine Stichprobe mindestens eines statistisch signifikanten Prozentanteils aller jährlich ausgestellten Inspektionsberichte einer Überprüfung zu unterziehen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH