Baurechtsdatenbank
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Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
4.Elektronische Kundmachung*
Inhalt:
4. Abschnitt
Paragraf:
014
Kurztext:
Elektronische Kundmachung
Text:
(1) Die elektronische Kundmachung hat die im eFWP dargestellten Pläne samt einem Deckblatt zu enthalten. Das Deckblatt hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster der im Folgenden bezeichneten Anlagen zu entsprechen:
a)
im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes (§ 70 Abs. 3 TROG 2016) entsprechend dem stattgefundenen Verfahren dem Muster der Anlage 2a, 2b oder 2c;
b)
im Fall der weiteren kundzumachenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes nach § 70 Abs. 1 lit. c TROG 2016 dem Muster der Anlage 2d;
c)
im Fall der Berichtigung der elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (§ 70 Abs. 6 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2e;
d)
im Fall der Ersichtlichmachung der Aufhebung von Widmungsfestlegungen durch den Verfassungsgerichtshof (§ 70 Abs. 5 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2f;
e)
im Fall des Erlöschens der Festlegung des Verlaufes einer Straße bzw. des Vorbehalts für einen überörtlichen Verkehrsweg (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit 53 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2g;
f)
im Fall der Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes infolge der Aufhebung des bisherigen Flächenwidmungsplanes durch den Verfassungsgerichtshof (§ 72 Abs. 3 in Verbindung mit § 70 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2h;
g)
im Fall der neuerlichen elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes (§ 71 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2i;
h)
im Fall der Widmungskorrektur nach § 68 Abs. 4 lit. a TROG 2016 dem Muster der Anlage 2j;
i)
im Fall der Aufhebung einer Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2k;
j)
im Fall der Verlängerung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 3 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2l;
k)
im Fall der Änderung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 5 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2m;
l)
im Fall des Wegfalls der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 6 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2n;
m)
im Fall des Außerkrafttretens einer befristeten Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 7 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2o;
n)
im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 76 Abs. 1 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2p;
o)
im Fall des Außerkrafttretens einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, die im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung erfolgt ist, (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2q.
(2) Die elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.
a)
im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes (§ 70 Abs. 3 TROG 2016) entsprechend dem stattgefundenen Verfahren dem Muster der Anlage 2a, 2b oder 2c;
b)
im Fall der weiteren kundzumachenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes nach § 70 Abs. 1 lit. c TROG 2016 dem Muster der Anlage 2d;
c)
im Fall der Berichtigung der elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (§ 70 Abs. 6 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2e;
d)
im Fall der Ersichtlichmachung der Aufhebung von Widmungsfestlegungen durch den Verfassungsgerichtshof (§ 70 Abs. 5 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2f;
e)
im Fall des Erlöschens der Festlegung des Verlaufes einer Straße bzw. des Vorbehalts für einen überörtlichen Verkehrsweg (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit 53 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2g;
f)
im Fall der Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes infolge der Aufhebung des bisherigen Flächenwidmungsplanes durch den Verfassungsgerichtshof (§ 72 Abs. 3 in Verbindung mit § 70 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2h;
g)
im Fall der neuerlichen elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes (§ 71 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2i;
h)
im Fall der Widmungskorrektur nach § 68 Abs. 4 lit. a TROG 2016 dem Muster der Anlage 2j;
i)
im Fall der Aufhebung einer Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2k;
j)
im Fall der Verlängerung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 3 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2l;
k)
im Fall der Änderung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 5 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2m;
l)
im Fall des Wegfalls der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 6 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2n;
m)
im Fall des Außerkrafttretens einer befristeten Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 7 TROG 2016 dem Muster der Anlage 2o;
n)
im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 76 Abs. 1 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2p;
o)
im Fall des Außerkrafttretens einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, die im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung erfolgt ist, (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 TROG 2016) dem Muster der Anlage 2q.
(2) Die elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.
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