Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
1. Allgemeines
Inhalt:
1.Abschnitt
Paragraf:
001
Kurztext:
Geltungsbereich
Text:
Diese Verordnung regelt:
a)
die Erstellung und Darstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne;
b)
den elektronischen Flächenwidmungsplan als EDV-Anwendung einschließlich des Zuganges, der Schnittstellen, der Übermittlungsvorgänge und der Mindestanforderungen an die Datensicherheit;
c)
die Erstellung und Darstellung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
d)
die elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
e)
für die Stadt Innsbruck die vorläufige Weitergeltung des bestehenden analogen Flächenwidmungsplanes sowie die Art seiner Übernahme in den elektronischen Flächenwidmungsplan;
f)
für den Fall der Vereinigung von Gemeinden zu einer neuen Gemeinde die Wiederinkraftsetzung der Flächenwidmungspläne der vormals bestehenden Gemeinden sowie deren neuerliche elektronische Kundmachung.
a)
die Erstellung und Darstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne;
b)
den elektronischen Flächenwidmungsplan als EDV-Anwendung einschließlich des Zuganges, der Schnittstellen, der Übermittlungsvorgänge und der Mindestanforderungen an die Datensicherheit;
c)
die Erstellung und Darstellung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
d)
die elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
e)
für die Stadt Innsbruck die vorläufige Weitergeltung des bestehenden analogen Flächenwidmungsplanes sowie die Art seiner Übernahme in den elektronischen Flächenwidmungsplan;
f)
für den Fall der Vereinigung von Gemeinden zu einer neuen Gemeinde die Wiederinkraftsetzung der Flächenwidmungspläne der vormals bestehenden Gemeinden sowie deren neuerliche elektronische Kundmachung.
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