Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauunterlagenverordnung 2020
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Schlussbestimmungen
Paragraf:
008
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Planunterlagenverordnung 1998, LGBl. Nr. 90/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2007, außer Kraft.
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