Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
Abschnitt:
8. Abschnitt
Inhalt:
Behörden, Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Paragraf:
042
Kurztext:
Nichtigkeit
Text:
Bescheide, mit denen eine Bewilligung nach diesem Gesetz entgegen dem §§ 22 Abs. 7 und 8, gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Abs. 2, ohne die Einholung eines Gutachtens des Sachverständigenbeirates oder des Vertreters der Gemeinde im Sachverständigenbeirat erteilt worden ist, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
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