Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung
Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
Kurztext:
Anwendungsbereich
Text:
Diese Verordnung regelt Form und Ausführung der Pläne und der
anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme
einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der
Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale)
örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog)
hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen
dieser Verordnung zu entsprechen.
anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme
einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der
Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale)
örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog)
hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen
dieser Verordnung zu entsprechen.
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