Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
6a. Abeschnitt
Inhalt:
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
Paragraf:
013e
Kurztext:
Unterrichtung der Benutzer
Text:
Die Herstellerin/Der Hersteller energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen (§ 13b Abs. 1) gelten, hat in der ihr/ihm angemessen erscheinenden Form sicherzustellen, dass die Benutzerin/der Benutzer über folgende Aspekte unterrichtet wird:
1. die Rolle, die die Benutzerin/der Benutzer bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen kann;
2. das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019
1. die Rolle, die die Benutzerin/der Benutzer bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen kann;
2. das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH