Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
4. Teil - 3. Hauptstück
Inhalt:
4. Teil
Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Paragraf:
088
Kurztext:
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bgld. Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diesfalls treten sie gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diesfalls treten sie gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
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