Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
4. Teil - 3. Hauptstück
Inhalt:
4. Teil
Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Paragraf:
086
Kurztext:
Verweisungen
Text:
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Verweise auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG beziehen sich auf dessen Fassung nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018.
(2) Verweise auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG beziehen sich auf dessen Fassung nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018.
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