Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
4. Teil - 1. Hauptstück
Inhalt:
4. Teil
Sonstige Bestimmungen
1. Hauptstück
Datenschutz und Datensicherheit
Sonstige Bestimmungen
1. Hauptstück
Datenschutz und Datensicherheit
Paragraf:
080
Kurztext:
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Text:
Widerspruch und Auskunft
(1) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Gesetz besteht kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Darüber sind die Betroffenen in geeigneter Weise zu informieren.
(2) Soweit personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecken verarbeitet werden, kommt dem Betroffenen das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO nicht zu.
(1) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Gesetz besteht kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Darüber sind die Betroffenen in geeigneter Weise zu informieren.
(2) Soweit personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecken verarbeitet werden, kommt dem Betroffenen das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO nicht zu.
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