Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
3. Teil - 3. Hauptstück - 1. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Feuerwehrwesen
3. Hauptstück
Örtliche Organisation des Feuerwehrwesens
1. Abschnitt
Organisation der Freiwilligen Feuerwehren
Feuerwehrwesen
3. Hauptstück
Örtliche Organisation des Feuerwehrwesens
1. Abschnitt
Organisation der Freiwilligen Feuerwehren
Paragraf:
034
Kurztext:
Organe
Text:
Organe einer Freiwilligen Feuerwehr sind:
1. der Feuerwehrkommandant,
2. das Feuerwehrkommando,
3. die Mitgliederversammlung und
4. die Rechnungsprüfer.
1. der Feuerwehrkommandant,
2. das Feuerwehrkommando,
3. die Mitgliederversammlung und
4. die Rechnungsprüfer.
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