Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziele und Grundsätze
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verordnungsermächtigung
§ 5 Allgemeine Anforderungen an Brenn- und Kraftstoffe
§ 6 Verbot der Verwendung bestimmter Brennstoffe

2. Abschnitt
Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen bis 400 kW
§ 7 Voraussetzungen
§ 8 Prüfbedingungen
§ 9 Prüfbericht und Bestätigungen
§ 10 Anerkennung von Prüfberichten
§ 11 Verweigerung der Ausstellung des Prüfberichts
§ 12 Technische Dokumentation
§ 13 Typenschild

3. Abschnitt
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen
§ 14 Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen
§ 15 Durchführungsmaßnahmen
§ 16 Konformitätsbewertung nach der RL 2009/125/EG
§ 17 Verpflichtungen nach der Verordnung 2017/1369/EU
§ 18 Freier Warenverkehr

4. Abschnitt
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen
für flüssige und gasförmige Brennstoffe
§ 19 Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe
§ 20 Konformitätsnachweisverfahren
§ 21 Zugelassene Stellen
§ 22 CE-Kennzeichnung

5. Abschnitt
Errichtung, Betrieb und Überprüfung von Heizungsanlagen; Meldepflichten
§ 23 Errichtung, Einbau und Ausstattung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Meldepflichten
§ 24 Messöffnungen
§ 25 Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 26 Einzelraumheizgeräte
§ 27 Einfache Überprüfung
§ 28 Umfassende Überprüfung
§ 29 Kontinuierliche Überwachung
§ 30 Außerordentliche Überprüfung
§ 31 Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht
§ 32 Behebung von Mängeln
§ 33 Überwachungsstelle
§ 34 Unabhängiges Kontrollsystem

6. Abschnitt
Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 35 Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 35a Außerordentliche Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 36 Behebung von Mängeln

6a. Abschnitt
Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen
§ 36a Inspektion der Energieeffizienz von Heizungs - und Klimaanlagen
§ 36b Ausnahmen von der Inspektionspflicht

7. Abschnitt
Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 37 Prüfberechtigte für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 38 Endigung und Widerruf der Prüfberechtigung für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 39 Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 40 Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke
§ 41 Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 42 Gleichstellung ausländischer Ausbildungen
§ 43 Anerkennung ausländischer Befähigungs- und Ausbildungsnachweise

8. Abschnitt
Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 44 Aggregation
§ 45 Registrierung
§ 46 Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern mittelgroßer Feuerungsanlagen
§ 47 Behebung von Mängeln

9. Abschnitt
Anlagendatenbank und Datenschutz
§ 48 Anlagendatenbank
§ 49 Datenverarbeitung

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 50 Behörden
§ 51 Strafbestimmungen
§ 52 Verweisungen
§ 53 Umsetzungshinweise
§ 54 Übergangsbestimmungen
§ 55 Informationsverfahren
§ 56 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH