Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Abschnitt:
11. Abschnitt
Inhalt:
Verfahrens- und gebührenrechtliche Bestimmungen
Paragraf:
053
Kurztext:
Gerichtsgebühren
Text:
§ 53. Für die in § 52 Abs. 1 genannten Verfahren ist die in der Tarifpost 12 lit. c Z 6 GGG bestimmte Pauschalgebühr zu entrichten.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH