Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
Abschnitt:
III. Hauptstück 1. Abschnitt
Inhalt:
III. Hauptstück
Raumplanung durch die Gemeinden
1. Abschnitt
Regionale Abstimmung
Raumplanung durch die Gemeinden
1. Abschnitt
Regionale Abstimmung
Paragraf:
010i
Kurztext:
*)
Text:
Die Gemeinden sollen ihre Planungen nach diesem Hauptstück miteinander erarbeiten und haben sie miteinander abzustimmen, soweit sie Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinaus haben und die Abstimmung nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen im Hinblick auf die Raumplanungsziele nach § 2 erforderlich ist. Insbesondere sind auch verbindliche öffentlich-rechtliche Vereinbarungen anzustreben.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
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