Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
Abschnitt:
II. Hauptstück 2. Abschnitt
Inhalt:
II. Hauptstück
Raumplanung durch das Land
2. Abschnitt*)
Landesraumpläne, Umweltprüfung
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012
Raumplanung durch das Land
2. Abschnitt*)
Landesraumpläne, Umweltprüfung
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012
Paragraf:
010h
Kurztext:
Ausländische Pläne, Öffentlichkeitsbeteiligung
Text:
Ausländische Pläne, Öffentlichkeitsbeteiligung
Wenn ein ausländischer Staat im Rahmen eines Verfahrens nach der Richtlinie 2001/42/EG aufgrund von Auswirkungen auf die Umwelt des Landes Vorarlberg Unterlagen übermittelt und grenzüberschreitende Konsultationen durchführt, hat die Landesregierung die §§ 6 Abs. 5 und 6 sowie 10c sinngemäß anzuwenden. Besondere staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005
Wenn ein ausländischer Staat im Rahmen eines Verfahrens nach der Richtlinie 2001/42/EG aufgrund von Auswirkungen auf die Umwelt des Landes Vorarlberg Unterlagen übermittelt und grenzüberschreitende Konsultationen durchführt, hat die Landesregierung die §§ 6 Abs. 5 und 6 sowie 10c sinngemäß anzuwenden. Besondere staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005
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