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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: § 002
Text: Die konkrete Zuweisung der Quartierstandorte erfolgt durch Organe oder Hilfsorgane der zuständigen bzw. zum Setzen von notwendigen Abwehr-, Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen berufenen Behörden nach dem Oö. Katastrophenschutzgesetz.