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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Aufzugsordnung 2016
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: Geltungsbereich
Text: (1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für überwachungsbedürftige Hebeanlagen in baulicher Verbindung mit Bauwerken als Ergänzung der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung (im Folgenden: NÖ BO 2014).

(2) Für Treppenschrägaufzüge innerhalb von Wohnungen gilt nur § 3.